Kontakt
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Der Niederschlagsmangel der vergangenen Jahre macht es Schädlingen leicht, sich auf den Bäumen einzunisten. Sie sorgen dafür, dass Bäume in kurzer Zeit absterben und umstürzen. Auch gibt es viele Bäume mit gravierenden Schäden im Wurzel-, Stamm- bzw. Kronenbereich, ausgelöst durch Trockenheit, durch Pilzbefall oder durch Totholz. Baumschäden nehmen in den vergangenen Jahren stetig zu, dies bedeutet eine Gefahr für den Verkehr.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, kontrollieren die Straßenwärter:innen regelmäßig den zum Landesbetrieb gehörenden Baumbestand an Bundes- und Landesstraßen. Sollten sie dabei im Einzelfall auch Schäden an Bäumen feststellen, die zum Bestand privater Waldbesitzer:innen gehören, werden die Eigentümer:innen, sofern bekannt, benachrichtigt und dazu aufgefordert, umgehend zu handeln.
Ist Gefahr im Verzug, sind die Straßenmeistereien berechtigt, unverzüglich eine sogenannte Ersatzvornahme einzuleiten. Das heißt, die Risikobäume werden durch die Straßenmeisterei oder durch beauftragte Fachunternehmen gefällt und das Holz verbleibt vor Ort. Die Kosten für diese Maßnahme werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die privaten Waldbesitzer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für Unfälle haftbar gemacht werden, die von umgestürzten Bäumen oder herabfallenden Ästen verursacht worden sind. Sie haben die Pflicht, die Bäume in ihrem Bestand regelmäßig von Fachleuten begutachten zulassen. Das gilt auch für Bäume in der zweiten und dritten Reihe entlang von Straßen. Tiefer im Wald stehende Bäume können Dominoeffekte auslösen und andere Bäume mitreißen, wenn sie umstürzen.
Bei Fragen helfen die Kolleg:innen vor Ort in den regional zuständigen Straßenmeistereien des Landesbetriebs Straßenwesen sowie in den Oberförstereien des Landesbetriebs Forst Brandenburg gerne weiter.