Kontakt
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten, ergänzend zu unserer vorangegangenen Mitteilung zum telekomseitigen Glasfaserausbaus (siehe Anlage), noch einmal auf die aktuelle Situation im Gemeindegebiet hinweisen.
Der Ausbauumfang der Telekom entspricht keinem flächendeckenden Ausbau. Details hierzu können unter
https://www.maerkisch-oderland.de/de/breitband-aktuell.html#main
sowie
https://www.maerkisch-oderland.de/de/artikel-suche/aktueller-sachstand.html
eingesehen werden. Das Gemeindegebiet Hoppegarten ist dem Los 6 des geförderten Breitbandausbaupakets im Landkreis Märkisch-Oderland zugeordnet.
Ansprechpartner:
Landkreis Märkisch-Oderland
Der Landrat
Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Internet: http://www.maerkisch-oderland.de
Herr Wollank
SB Kommunalinvestitionen
Breitbandbeauftragter LK MOL
Telefon: (03346) 850 7615
Telefax: (03346) 850 7609
E-Mail:
Herr Janke
Telefon: (03346) 850 7616
E-Mail:
Herr Salabarria
Telefon: (03346) 850 7612
E-Mail:
Bzgl. der Förderfähigkeit können Bürger ihre Adresse unter www.telekom.de/glasfaser prüfen. Ist die Adresse im Förderprogramm enthalten, wird auf eine Registrierungsseite weitergeleitet. Gehört die Adresse nicht zum Förderprogramm, gibt es einen Hinweis darauf und die Möglichkeit unverbindlich sein Interesse für einen Glasfaserausbau zu bekunden. Des Weiteren können sich Bürger für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau an den Bauherrenservice der Deutschen Telekom wenden (bzgl. Beratung zu technischer Ausbaumöglichkeit und Kosten).
Darüber hinaus arbeitet der Landkreis an einem Folgeförderprogramm. Langfristig sollen damit alle Adressen in Märkisch-Oderland einen Glasfaseranschluss erhalten. D.h. abhängig von der neuen Aufgreifschwelle(im aktuellen Entwurf spricht das BMDV von symmetrischen 200 MBit/s) und den Ausbauplänen der TK-Unternehmen, werden die unterversorgten Adressen in der Folgeförderung berücksichtigt. Anmelden müssen sich die Bürger hierfür nicht. Wenn die Adresse bis zum nächsten Markterkundungsverfahren durch kein TK-Unternehmen ausreichend ausgebaut/versorgt wurde, ist sie in der Ausschreibung enthalten.
Nunmehr sind weitere privatwirtschaftliche Firmen im Gemeindegebiet unterwegs und bieten unserer Kenntnis nach ihre Dienstleistungen an. Aus uns vorliegenden Informationen, sowie ergänzt durch Mitteilungen von Nachbarkommunen, können dies u.a. die Firmen DNS:NET Internet Service GmbH, Open Infra, Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und Versatel sein.
Da jeder Haushalt gemäß dem Telekommunikationsgesetz Anschlussfreiheit hat, obliegt eine entsprechende Entscheidung jedem potenziellen Nutzer selbst. Verwaltungsseitig sind hier nur entsprechende Anträge für Schachtgenehmigungen und Sondernutzungen der einzelnen Unternehmen zu bearbeiten.
Haushalte, die vom Ausbauumfang der Telekom erfasst sind, haben bereits eine Information der Telekom erhalten (vgl. Link in Pressemitteilung).