Kontakt
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Liebe Berliner Einwohner/-innen, bitte sehen Sie davon ab, das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hoppegarten zu besuchen. Wir können leider keine Anträge für Sie entgegen nehmen und bearbeiten.
Die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Rathaus findet vorrangig über E-Mail und Telefon statt. Die Übersicht der Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage https://www.gemeinde-hoppegarten.de/seite/241769/mitarbeiter.html. Wir sind an allen Arbeitstagen für Sie zu sprechen.
Bitte beachten Sie:
Personen, die erkennbare Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen das Rathaus nicht betreten. Achten Sie bitte beim Betreten des Rathauses auf die ausgehangenen Hinweise.
Hier möchten wir Ihnen Hinweise zu einigen Formalitäten geben
2. An- und Ummeldung einer Wohnung
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Beantragen von Meldebescheinigungen
8. Steueridentifikationsnummer
Was muss ich mitbringen, was ist noch zu beachten?
Informationen zu Änderungen aus dem Einwohnermeldeamt gültig ab 01.01.2024
Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Feld befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Beantragung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass)
Personalausweis (für alle Bürgerinnen und Bürger ab der Geburt):
- ein gültiges Dokument (PA, RP bzw. Geburts-oder Eheurkunde)
- persönliches Erscheinen
- ab dem 16. Lebensjahr kann die Antragstellung ohne Zustimmung der Eltern erfolgen
- unter dem 16. Lebensjahr muss die Zustimmung der Eltern (unter Vorlage gültiger Personalausweise) vorliegen
Reisepass:
- ein gültiges Dokument (PA, RP bzw. Geburts-oder Eheurkunde)
- persönliches Erscheinen
- unter dem 18. Lebensjahr muss die Zustimmung der Eltern (unter Vorlage gültiger Personalausweise) vorliegen
Die Gültigkeitsdauer von Personalausweis und Reisepass bei Personen die 24 Jahre oder älter sind beträgt 10 Jahre ab Antragstellung.
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Gebührenverordnung zum Passgesetz
Elektronische Reisepässe mit Chip "ePass"
Elektronischer Personalausweis mit Chip „ePA“
- Personalausweis ab 24 Jahren 37,00 €
- Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Reisepass (32 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 €
- Reisepass (48 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 92,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 59,50 €
- Expresspass (32 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 102,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 69,50 €
- Expresspass (48 S.) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 124,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 91,50 €
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 €
Erläuterungen
Seit November 2005 nimmt die Gemeindeverwaltung am digitalen Antragsverfahren für Reisepässe und Personalausweise teil. Mit diesem technischen Fortschritt kann der zeitaufwendige Postversand entfallen und der Ausweis oder Reisepass noch schneller bereitgestellt werden. Foto und Unterschrift sowie beim Reisepass (ab 6 Jahre) der Fingerabdruck werden eingescannt, per Chipkarte und Lesegerät digital verschlüsselt und an die Bundesdruckerei verschickt. Ihr Passbild erhalten Sie nach dem Einscannen bei der Abholung des neuen Dokumentes zurück.
Für die erste Stufe der ePass-Einführung traten am 01.11.2005 neue Richtlinien für Passbilder in Kraft, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können. Damit die biometrische Gesichtserkennung funktioniert, muss das Gesicht von vorn, nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck auf dem Foto zu sehen sein (ohne Kopfbedeckung).