Komplex der Gebrüder-Grimm-Grundschule
Pferde im Ortsteil Münchehofe
Auf der Galopprennbahn Hoppegarten
Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
Schriftzug Hoppegarten im Park zum S-Bahnhof Hoppegarten
Wasserlauf der Erpe im Erpetal

Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Bekanntmachungen & Informationen

 

                                                                                                                                      

 

Bekanntmachung

 

Urteil im Verfahren über Klage gegen die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung "Wasserwerk Eggersdorf" ergangen

 

Urteil der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg

 

                                                                                                                                        

 

Bekanntmachung des Wasserverbandes Strausberg Erkner

 

Im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 26 vom 14.07.2022, wurde veröffentlicht:

- 13. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner vom 16.06.2022

(13. Änderungssatzung)

 

Das Amtsblatt des Landkreises Märkisch-Oderland kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.maerkisch-oderland.de/de/amtsblatt.html

 

 

Das neue Amtsblatt des Wasserverbandes (Nr. 3 Jahrgang 4) wurde am 22. Dezember 2021 veröffentlicht. Über den nachfolgenden Link können Sie dieses abrufen.

https://www.w-s-e.de/wasserverband/satzungen-und-amtsblaetter

 

                                                                                                                                                                                     

 

 

Informationen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Fahrzeugführer*innen parken derzeit, vermutlich aus Unwissenheit, auf einer Grünfläche bzw. einer ehemaligen Grünfläche, die durch das häufige Befahren und Parken nicht mehr als solche erkennbar ist.

Die Grünflächen sollen den von den Straßen abgeleiteten Niederschlag aufnehmen. Jedoch ist der Boden durch das ständige Befahren und Parken derart verdichtet, dass der abgeleitete Niederschlag kaum noch aufgenommen werden kann.

Grundsätzlich ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

In der Gemeinde Hoppegarten gibt es weder ausreichend befestigte Seitenstreifen (Grünflächen sind keine Seitenstreifen) noch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen; es sei denn, sie sind als solche gekennzeichnet. Das Parken am rechten Fahrbahnrand ist zulässig, wenn eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m eingehalten und im Übrigen nicht entgegen der Straßenverkehrsordnung geparkt werden wird.

Damit der Grünstreifen wieder seine tatsächliche Funktion übernehmen kann, wird das Ordnungsamt ab sofort verstärkt Kontrollen durchführen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld in Höhe von 15€.

 

                                                                                                                         

 

Auslagen zur Bauleitplanung finden Sie in unserem Geoportal unter folgendem Link:

 

https://www.geoportal-hoppegarten.de/auslegungen.php

 

 

 

IffezheimRzepinS5 RegionSichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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