Kontakt
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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Brandenburg setzt Wohneigentumsförderung mit deutlichen Verbesserungen fort
Mehr Fördermittel und höhere Einkommensgrenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
knappes Bauland, höhere Kosten und gestiegene Zinsen erschweren es privaten Haushalten im- mer mehr, Wohneigentum zu begründen. Um auch Familien mit geringen und mittleren Einkommen dies überhaupt zu ermöglichen, ist eine Förderung oft unerlässlich. Das Land Brandenburg hat seine Förderrichtlinie für selbst genutztes Wohneigentum deshalb nicht nur um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, sondern mit deutlichen Verbesserungen versehen:
- Die Grundförderung für Neubau, Erwerb und nachhaltige Modernisierung wurde vereinheitlicht. Künftig erhält jede Zusage mindestens 30.000 € Zuschuss und 230.000 € zinsfreies Darlehen. So beträgt der Förderbetrag bei jeder Zusage schon einmal mindestens 260.000 €.
- Die Einkommensgrenzen für den gesamten sozialen Wohnungsbau im Land Brandenburg wurden erhöht. Das wirkt auch direkt auf die Wohneigentumsförderung. Dadurch können mehr Familien als bisher Fördermittel in Anspruch nehmen.
Weitere Zuschüsse und zinsfreie Darlehen, z. B. für Kinder oder Geringverdiener, auch schwerbehinderte Haushaltsmitglieder, bleiben im Wesentlichen bestehen.
Bereits vor zwei Jahren wurden Erleichterungen für den Kauf von Bestandsgebäuden mit anschließender Modernisierung eingeführt. Sie zeigten sehr schnell Erfolg. Neben neuen Möglichkeiten für die Familien erhielt die Umsetzung von klimapolitischen Zielen in bestehendem Wohn- raum damit einen zusätzlichen Impuls. Auch Bewohner, die ihr Eigentum nachhaltig modernisieren, profitieren davon. Die innerstädtische Gebietskulisse ist seit dem nur noch für neu errichtete Gebäude zwingend anzuwenden. Aber auch hier waren die Städte und Gemeinden sehr aktiv und konnten zurückliegend immer mehr Gebiete entsprechend ausweisen.
Die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum wird weiterhin mit Zuschüssen für bauliche Maßnahmen und für Höhen überwindende Hilfsmittel gefördert. Insgesamt können die Zuschüsse bis zu 26.000 € betragen. Diese Förderung ermöglicht schwerstmobilitätsbehinderten Mietern und Eigentümern den Verbleib in ihrem gewohnten Wohnumfeld. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Unterstützung mit zunehmender Bedeutung sicher auch für die Menschen in Ihrer Kommune.
Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Förderdarlehen sind zwanzig Jahre zinsfrei. Für die Beantwortung aller Fragen stehen die Kundenberater der ILB am Info-Telefon (0331 660- 1322) gerne zur Verfügung.
Referent Wohnungsbau Produktbetreuung
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Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Bild zur Meldung: Förderübersicht der ILB für selbst genutzten Wohnraum